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Günstigere Kfz-Versicherung für Fahranfänger

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Was Eltern tun können, damit ihre Kinder auch als Führerscheinneulinge eine möglichst niedrige Kfz-Versicherungsprämie bekommen.

Die Kfz-Versicherungsprämie richtet sich auch danach, welches Unfallrisiko vom Fahrer ausgeht. Fahranfänger sind statistisch gesehen für die Autoversicherer ein schlechtes Risiko und sollen deshalb in der Regel höhere Prämien zahlen. Doch das lässt sich vielfach legal umgehen.

Ein beliebter Weg, eine günstigere Kfz-Prämie zu bekommen, ist die sogenannte Zweitwagen-Regelung. Statt eines eigenen Vertrags mit einem Beitragssatz von 240 und mehr Prozent wird das Auto als Zweitwagen der Eltern zugelassen. Dann ist nur noch ungefähr die Hälfte zu zahlen.

Viele Autoversicherer unterbieten die Zweitwagenprämie sogar um etwa zwei Drittel und verlangen nur 85 Prozent der Grundprämie. Doch dieses Angebot hat einen Haken. Es reicht nicht aus, dass das Erstfahrzeug schadenfrei läuft. Es werden bei diesem Sonderpreis üblicherweise Fahrer im Alter unter 23 oder 25 Jahren ausgeschlossen.

Gegen die Altersbarriere

Dagegen war kein Kraut gewachsen, solange die Prämie sich nach der PS-Zahl des Autos richtete und Papas großer Schlitten deshalb viel teurer war als der Kleinwagen von Sohn oder Tochter.

Doch heute gilt es umzudenken. In der Haftpflichtversicherung ist der BMW oder Mercedes der Eltern unter Umständen günstiger eingestuft als der alte Golf oder Fiesta des Kindes.

Dann liegt es nahe, das Gefährt des Kindes als Erstwagen der Eltern zu versichern und (bei Ausschluss jüngerer Fahrer) das Auto der Eltern als Zweitwagen.

Vorteile

So kommt die Familie in den Genuss von 85 Prozent für das zweite Fahrzeug, während ohne den Tausch ungefähr die Hälfte mehr zu bezahlen wäre.

Zudem ist ein vom Kind verursachter Unfall finanziell leichter zu verkraften, wenn dies mit dem langjährigen Rabatt als Erstfahrzeug geschieht.

Nachteile

Einen Nachteil hat dieser legale Spartrick: Mit dem Zweitwagen, in diesem Fall dann der Pkw der Eltern, dürfen die Kinder entsprechend manchen Vertragsbedingungen nicht fahren, solange sie noch nicht 25 Jahre alt sind.

Ob sich die Lösung rechnet, hängt auch davon ab, wie weit das Fahrzeug der Eltern schon in der Rabattstaffel vorangekommen ist, und ob für eines der Fahrzeuge oder beide eine Teil- beziehungsweise Vollkasko-Versicherung besteht.

Genaues Rechnen kann sich aber auf jeden Fall lohnen.


 
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