Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch vom Verbraucherschutz empfohlen ! - Ihr Versicherungsmakler in Hannover-Linden

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch vom Verbraucherschutz empfohlen !

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Definition
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, (voraussichtlich dauernd) außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung (ein Teil der Versicherer spricht von Fähigkeiten und Kenntnissen) ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."
Soweit die gängige Definition der Versicherer zur Berufsunfähigkeit.

Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn wir uns vergegenwärtigen, daß mittlerweile rund 20 % der Erwerbstätigen vor Erreichen der Altersrente auf Dauer oder vorübergehend berufsunfähig werden, ist die These erlaubt, daß eigentlich niemand auf entsprechenden Versicherungsschutz verzichten sollte.

Selbst wenn Sie der Meinung sind, über die gesetzliche Rentenversicherung bzw. die Beamtenversorgung ausreichend vorgesorgt zu haben, sollten Sie durch eine Anfrage bei den entsprechenden Institutionen prüfen, wie hoch Ihr Rentenanspruch wirklich ist. Außerdem wurden die gesetzlichen Renten für Berufs- und Erwerbsunfähige ab dem 1.1.2000 umgestellt und erheblich gekürzt. Für die künftige Erwerbsminderung gilt eine Stundenstaffel: Die volle Rente erhalten Sie nur, wenn Ihre Leistungsfähigkeit - unabhängig von Ihrer jetzigen Tätikeit und Qualifikation - unter drei Stunden täglich liegt. Wenn Sie zwischen drei bis sechs Stunden arbeiten können, erhalten Sie die halbe Rente. Kein BU-Rentenanspruch steht Ihnen zu, wenn Sie mehr als sechs Stunden arbeitsfähig sind.

Somit ist in vielen Fällen eine Ergänzung durch eine private Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung dringend geboten. Auch für Mitglieder der an sich guten Versorgungswerke (Ärzte, Architekten etc.) ergeben sich Lücken in ihrem Berufsunfähigkeitsschutz. Sie müssen nämlich im Falle einer Berufsunfähigkeit ihre Tätigkeit vollständig aufgeben, um eine Rente zu erhalten.

Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung?
Viele sind der Meinung, daß eine Berufsunfähigkeitsversicherung (im folgenden BU-Versicherung genannt) dann überflüssig sei, wenn eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Ich halte diese These für falsch!

Erleiden Sie infolge eines Unfalls (Krankheiten sind nicht versichert!) eine Verletzung, die Sie ganz oder teilweise zum Invaliden werden lässt, erhalten Sie über die Unfallversicherung anhand einer sog. Gliedertaxe eine einmalige Entschädigung, mit der Sie bis zur Erreichung Ihres Altersruhegeldes über die Runden kommen müssen.

Selbst vermeintlich hohe Entschädigungszahlungen reichen häufig nicht aus. Unterstellt, Sie werden im Alter von 35 Jahren infolge eines Unfalls zu 50 % Invalide und erhalten eine Entschädigung aus Ihrer Unfallversicherung von beispielsweise 50.000,- EUR, so dürfte dieser Betrag kaum ausreichen, Ihren bisherigen Lebensstandard bis zum Erreichen der Altersrente auch nur annähernd aufrechtzuerhalten.

Haben Sie stattdessen eine BU-Versicherung abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz nicht nur bei Berufsunfähigkeit durch Unfall, sondern auch durch Krankheit. Der Berufsunfähigkeits-Versicherer zahlt Ihnen eine bei Vertragsabschluß vereinbarte Monatsrente über eine fest vereinbarte Laufzeit, mit der Sie wesentlich besser kalkulieren können als mit einer Einmalzahlung.

Die Unfallversicherung ist eine empfehlenswerte Ergänzung zur BU-Versicherung für die Abdeckung von hohen Einmalkosten. Mit dem Auszahlungsbetrag können beispielsweise gesonderte Krankenhauskosten, der Umbau der Wohnung (rollstuhlgerechtes Bad oder Küche), die Kosten für ein behindertengerechtes Auto oder eine Behindertenrolltreppe innerhalb des Hauses bezahlt werden.

Personen, die eine BU-Versicherung beantragt haben, diese aber wegen ihrer Vorerkrankungen nicht bekamen, können auf eine Unfallversicherung zurückgreifen. Ferner ist die Unfallversicherung für diejenigen sinnvoll, welche die Beiträge zur BU-Versicherung nicht bezahlen wollen oder können. Zu bedenken ist gleichwohl, daß nur in weniger als 10 % aller Berufsunfähigkeitsfälle eine Berufsunfähigkeit durch einen Unfall ausgelöst wird !

 
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