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Privathaftpflicht

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Fallen für Verbraucher

Beispiel:
Haftpflichtversicherungen

Einige Jahre ist es her. Plötzlich stand in Berlin eine Kirche in Flammen.
Kinder hatten mit Feuer gespielt. Schaden: 20 Millionen Euro. Die Eltern waren gut versichert. Sie hatten eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1,5 Millionen Euro. Also mussten sie nur noch 18,5 Millionen Euro aus eigener Tasche bezahlen.

Der Feuerversicherer der Kirche ließ Gnade vor Recht ergehen und verzichtete auf Regressansprüche.
Die 18,5 Millionen Euro hätte er von der Arbeitnehmerfamilie nie bekommen. Doch - auf einen derartigen Gnadenerweis sollte man sich nie verlassen.

Zwei gewaltige und unterschätzte Risiken bedrohen Privathaushalte besonders:


  • Kinder, die mit Feuer spielen und dabei Millionenwerte vernichten


  • Unfälle zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern, die zu schwersten Verletzungen bis hin zur Querschnittslähmung führen können.

© Creativemarc - fotolia.com
Wer einen Menschen in den Rollstuhl katapultiert, der kann die erste Million Euro allein schon für Krankenhauskosten und Rehabilitation einkalkulieren.

Wenn das Opfer noch jung ist und gut verdient, dann wird eine halbe Millionen Euro für die lebenslangen Rentenansprüche (Vermögensschaden) nicht ausreichen.

Doch mehr als eine Million Euro Deckungssumme für Personenschäden bzw. mehr als 500.000 Euro für Vermögensschäden dürften weniger als 50 % der Bundesbürger in ihrer Privathaftpflicht versichert haben.

Wie viel haben Sie? Wann hat Sie Ihr Versicherungsvermittler (Vertreter, Versicherungsmakler, Bank, Internet-Marktplatz) je über die Risiken unzureichender Deckungssummen in der Privathaftpflichtversicherung nachhaltig aufgeklärt?

Wenn Sie diese Frage mit "noch nie" beantworten müssen, dann brauchen Sie einen anderen Versicherungsvermittler. Vielleicht sogar einen guten Anwalt, der diesen klassischen Beratungsfehler verfolgt.

 
 
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