Sozialversicherung

Um die allgemeinen wirtschaftlichen Grundlagen in der Gesellschaft und den sozialen Frieden innerhalb der Bevölkerung zu sichern, verwirklicht Bismarck 1881 auf Grundlage der sog. Kaiserlichen Botschaft die Sozialversicherung.

Bereits seit 1883 gibt es die > gesetzliche Krankenversicherung, ein Jahr später folgt die Unfallversicherung.

Heute gliedert sich die Sozialversicherung in fünf Zweige:

Kranken-, Unfall-, > Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Die Mittel werden durch Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht, die Leistungen werden unabhängig von der Bedürftigkeit gewährt.

Die Mitgliedschaft beruht auf der Versicherungspflicht, eine freiwillige Versicherung ist möglich.