Mindestdeckungssummen, gesetzliche

Bei Kraftfahrzeugen einschließlich der Anhänger beträgt die Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden je Schadenfall 7,5 Mio. Euro, für Sachschäden 1 Mio. Euro sowie für reine Vermögensschäden 50.000 Euro.