Kündigung, ordentliche

Ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge verlängern sich meist automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate (Kfz-Haftpflicht: einen Monat) vor Ablauf gekündigt werden.

Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsverträge sind jederzeit kündbar, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres.

Für andere Policen mit mehrjähriger Laufzeit hängt das Kündigungsrecht davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Mittlerweile ist eine längere Vertragslaufzeit als drei Jahre jedoch unüblich.

Handwerker, Kaufleute, sonstige Gewerbetreibende und Freiberufler kommen nicht in den Genuß dieser Sonderbestimmung.