Kündigung, außerordentliche

Im Schadenfall, bei einer Beitragserhöhung oder bei Fortfall des versicherten Risikos hat der > Versicherungsnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Im Schadenfall läßt sich der Vertrag vielfach binnen zwei Wochen oder innerhalb eines Monats kündigen.

Jede Beitragserhöhung berechtigt zur Kündigung binnen eines Monats, wenn der Vertrag nach dem 28. Juli 1994 abgeschlossen worden ist und sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht geändert hat.