Kautionsversicherung

Versprechen eines Versicherungsunternehmens in Form von Bürgschaften, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Versicherungsnehmers (Schuldners) im Falle dessen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungswilligkeit einzustehen (auch Avalkredit genannt).

Z.B. bei Mängelgewährleistungs- und Vertragserfüllungs- oder Bietungsbürgschaften oder Steuer- und Zollbürgschaften.