Kapitalertragsteuer

Bei einer Kapitalversicherung mit in der Regel weniger als 12 Jahren Laufzeit und einer Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent.

Kündigt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung also vor Ablauf von 12 Jahren oder vor dem 60. Lebensjahr, so wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Sie wird auf die Einkomensteuer angerechnet.

Bemessungsgrundlage ist bei Vertragsabschlüssen ab 2005 die Differenz zwischen der > Ablaufleistung und den eingezahlten Beiträgen.