Invaliditätsgrad

Der Anspruch auf Versicherungsleistungen richtet sich in der > Unfall- und in der > Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Grad der Invalidität.

Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem dauerndem Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) die volle, bei Teilinvalidität zahlt sie den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätsversicherungssumme (siehe auch "Gliedertaxe").

In der Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich der Invaliditätsgrad an der Einschränkung der beruflichen Fähigkeiten infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls.

Geleistet wird meist bei einer > Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent.