D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance)

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für die Unternehmensleiter (Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat) abschließt.

Sie deckt gegen die Unternehmensleiter gerichtete Haftpflichtansprüche. Versicherungsfall ist die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person während der Versicherungsdauer (Anspruchserhebungs- oder claims made-Prinzip).