Betriebsunterbrechungsversicherung

Schützt gegen Ertragsausfälle, wenn durch Eintritt eines in den zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definierten Sachschadens (z.B. Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser oder Sturm) die Gewinne und weiterlaufenden Kosten ( z.B. Löhne und Gehälter) nicht mehr erwirtschaftet werden können.