Basisrente

Die Basisrente, deren Beiträge ebenso wie die zur gesetzlichen Rentenversicherung teilweise steuerfrei eingezahlt werden können, dient seit dem 1. Januar 2005 als Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

Mit diesem neuen Produkt will der Gesetzgeber die private Altersvorsorge verstärkt fördern und die neuen Lücken der gesetzlichen Rente ausgleichen.

Die Basisrente ist eine private, freiwillige, staatlich geförderte Leibrentenversicherung.

Der Vertrag kann nur bei einem Lebensversicherer oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung abgeschlossen werden und er muss eine monatliche lebenslange Leibrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres oder später vorsehen.

Die Basisrente muss im Falle der Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden.