Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Durch das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002, wurde zum 1. Mai 2002 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegründet.

Unter dem Dach der neuen Anstalt sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe) zusammengeführt worden.

Damit existiert in Deutschland eine staatliche Aufsicht über etwa 2700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und mehr als 700 Versicherungsunternehmen, die sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt umfasst.

Mit Einrichtung der BaFin wurden zentrale Aufgaben des Kundenschutzes und der Solvenzaufsicht gebündelt. Bezogen auf die Versicherungswirtschaft hat die BaFin neben einer allgemeinen rechtlichen Aufsicht auch die Finanzaufsicht über die Versicherer.

Damit unterliegt die > Assekuranz auch nach Vollendung des Binnenmarktes wie keine andere Branche der staatlichen Aufsicht. Die Anstalt beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter, sie hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main.