Anzeigepflicht

Der Versicherungskunde ist beim Abschluss, bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung seines Lebensversicherungsvertrages dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern.

Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, dann spricht der Fachmann von "einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht".

Ist eine solche nachzuweisen, so kann das Versicherungsunternehmen innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages, bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren, von diesem zurücktreten.