Anwartschaften

Anwartschaften, ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sind – z.B. durch Beitragszahlung – erworbene Werte, die zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung beansprucht werden können.

Eine Rente kann nur gezahlt werden, wenn darauf eine gewisse Anwartschaft besteht: Wer bereits für 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt hat, hat damit eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente mit 65 Jahren erworben.

Er erhält diese Leistung aber erst dann, wenn er 65 Jahre alt ist und die Regelaltersrente beantragt.